Die Automatikregelung in der Führerscheinklasse B (PKW) fällt zum 1. April 2021 weg

 

Die Ausbildung und Prüfung kann auf einem Automatik Fahrzeug durchgeführt werden. Es wird kein Automatikeintrag mehr im Führerschein eingetragen.
Es müssen zehn Ausbildungsstunden auf einem Schaltfahrzeug durchgeführt werden. Eine kleine Prüfung durch den Fahrlehrer bestätigt, dass der Fahrschüler mit einem Schaltfahrzeug umgehen kann.

Somit kann die Hauptausbildung und die Prüfung auf einem Automatik Fahrzeug stattfinden.

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