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Ausbildung, Grundqualifikation und Weiterbildung für Fahrer/innen im Güterkraft- oder Personenverkehr.

Profi mit Verantwortung

Ausbildung zum Berufskraftfahrer

Die Ausbildung dauert drei Jahre und endet mit einer bestandenen Abschlussprüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Während der Ausbildung werden dir die praktischen Kenntnisse und Fertigkeiten durch deinen Ausbildungsbetrieb vermittelt. Das theoretische Wissen erhältst du in der Berufsschule. 

Ausbildungsdauer:
3 Jahre (im Betrieb und Berufsschule) 

Anforderungen:
mindestens 17 Jahre, Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss,  Fachkraft im Fahrbetrieb = mindestens 18 Jahre

Aufgaben: 
Vielseitig. Vom Fahren des LKW oder Bus bis hin zur Tourenplanung. 

Zukunftsaussichten:
Super! Europa wächst mehr und mehr zusammen und so wird auch der Güter- und Personenverkehr immer weiter zunehmen. Der Job des Berufskraftfahrers wird immer gefragt sein.

Die Weiterbildung

Die Weiterbildungsmaßnahmen gliedern sich nach gesetzlichen Vorgaben in 5 Module. Alle fünf Jahre sind 5 Weiterbildungen à 7 Stunden zum Erhalt der Schlüsselzahl 95 vorgeschrieben. Eine grobe Übersicht über die Inhalte der Weiterbildung geben die sog. 5 Module. Bei allen Modulen sind Seminarunterlagen und eine Kaffee-Flatrate inklusive.

→ Modul 1 ECO-Training und Assistenzsysteme

→ Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

→ Modul 3 Gefahrenwahrnehmung

→ Modul 4 Schadensprävention

→ Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast

→ Anmeldung zu den Modulen

Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr). Es können aber auch je nach Anforderung Themeninhalte beliebig miteinander kombiniert werden. Es sind ein- oder mehrtägige Weiterbildungen bis hin zu einem zusammenhängenden 5–Tages–Block mit 7 Stunden pro Tag möglich. Die Weiterbildung kann auf fünf Jahre verteilt werden (1 Tag / Jahr). 

Wird bei einer Führerscheinverlängerung kein Weiterbildungsnachweis mit eingereicht bleibt die Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten. Lediglich die Schlüsselzahl 95 entfällt und es dürfen keine gewerblichen Transporte mehr durchgeführt werden.

 Mit dem Gesetz zur Einführung einer Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer im Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz/BKrFQG) und der Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQV) wurde in Deutschland die EU-Berufskraftfahrer-Richtlinie 2003/59 umgesetzt.

Von den Regelungen zur Grundqualifikation waren zunächst Omnibusfahrer/innen betroffen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 9. September 2008 erworben haben. Ab dem 10. September 2009 erstreckt sich die Regelung nun auch auf die Lkw-Fahrer. Für den Erwerb der Grundqualifikation nach BKrFQG gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: "Prüfung beschleunigte Grundqualifikation", die aus 140 Stunden Unterricht in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und nur einer schriftlichen Prüfung von 90 Minuten Dauer besteht.

oder der

"Prüfung Grundqualifikation", die sehr umfangreich ist und aus einem schriftlichen Teil von vier Stunden und einem praktischen Teil von bis zu dreieinhalb Stunden besteht, in diesem komplexe Verkehrsituationen bewältigt werden müssen. Für diese "Prüfung Grundqualifikation" ist keine Teilnahme an einer Schulung vorgeschrieben; erforderlich ist aber der Besitz der jeweiligen Fahrerlaubnis und bereits Praktische Kenntnisse.

Für die Durchführung der Prüfungen sind die Industrie- und Handelskammern zuständig. Es gilt das Wohnortprinzip, d.h. die Prüfung ist vor der IHK abzulegen, in deren Bezirk der Prüfungsteilnehmer seinen Wohnsitz hat. Um ein einheitliches Prüfungsverfahren zu gewährleisten, haben die IHKs bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen erarbeitet. Gleichzeitig ist die Behörde die die Führerscheinangelegenheiten regelt, die zuständige Stelle.

Beschleunigte Grundqualifikation

Beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger

Diese Prüfung kann abgelegt werden:

Für die "Umsteigerprüfung" sind 35 Stunden Unterricht á 60 Minuten inkl. 2,5 Stunden Fahrpraxis erforderlich. Sie schliesst mit einer 45-minütigen Prüfung vor der IHK ab.

Beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger

Die Prüfung "Grundqualifikation Quereinsteiger" bzw. "beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger" können Fahrer ablegen, die einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen Taxen- und Mietwagenverkehr (Omnibus), nach der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.

Die Module

Modul 1 ECO-Training und Assistenzsysteme

Nach Absolvierung dieses Moduls sollen Sie fähig sein, eine wirtschaftliche Fahrweise anzuwenden. Dies wirkt kostendämpfend, und das nicht allein durch sinkenden Kraftstoffverbrauch, sondern auch durch geringeren Verschleiß. Mit Eco-Trainings können so erhebliche Einsparpotenziale realisiert werden.

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Modul 2 Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber

Kenntnisse zu den allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften sind nicht nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem aktuellsten Stand zu sein, sondern auch wichtig, um im Fahrerinteresse die Gefahren zu senken.

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Modul 3 Gefahrenwahrnehmung

Der richtige Umgang mit immer höheren Standards an Sicherheitstechnik erfordern eine stete Weiterbildung. Kenntnisse dazu und zum Verhalten in Grenzsituationen werden in diesem Modul behandelt:

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Modul 4 Schadensprävention

Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Bus-Fahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können.

Für LKW-Fahrer 

Kenntnis des wirtschaftlichen Umfelds des Güterverkehrs und der Marktordnung

Für Bus-Fahrer

Im Zuge des stetig steigenden Konkurrenzdrucks müssen sich Unternehmen durch ein positives Image von der Konkurrenz abheben. Dieses Modul zeigt an zahlreichen Beispielen Möglichkeiten, wie der Fahrer aktiv dazu beitragen kann, dem Unternehmen ein positives Bild zu verleihen.

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Modul 5 Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Dieses Modul ist für die zwei Fachgebiete LKW-Fahrer und Bus-Fahrer getrennt, um gezielt Weiterbildungsmaßnahmen anbieten zu können.

Für LKW-Fahrer 

Unzureichende Ladungssicherung ist eine der Hauptursachen für schwerste Unfälle. Wie Fahrer ihre Ladungen richtig verladen und verzurren, erfahren Sie in diesem Modul.

Für Bus-Fahrer

Die Sicherheit der Fahrgäste und die eigene Gesundheit sind ein Maßstab für die erfolgreiche Tätigkeit als Busfahrer. Wie der Fahrer dazu beitragen kann, vermittelt dieses Modul.

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→ Hier gehts zur Übersicht der Schulungstermine.

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